Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – Auswirkungen auf die betriebliche Beschäftigungspolitik?

Durchführung von Transferaktivitäten zur Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Ausgangssituation

Es wurden zwei Projekte durchgeführt, die vom Land NRW und dem Europäischen Sozialfond finanziell gefördert wurden:

  • Evaluation der Projekte zur Umwandlung von 400-Euro-Jobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Bielefeld, Dortmund, Duisburg sowie im Kreis Unna
  • Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – Auswirkungen auf die betriebliche Beschäftigungspolitik?

In den Projekten wurde die Umwandlung von Minijobs aus den Perspektiven der Minijobber/innen (hier speziell der Aufstocker/innen), der Betriebe und nicht zuletzt der Jobcenter empirisch untersucht. 30% der Betriebe halten perspektivisch eine Umwandlung für möglich.

Dazu benötigen Sie Unterstützung/Hilfestellung. In Anbetracht der nach wie vor sehr hohen Anzahl von Minijobs in Nordrhein-Westfalen (1.833.161 Minijobber/innen, davon sind rund 70% ausschließlich geringfügig beschäftigt (Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Juni 2016)) können die bisherigen Aktivitäten jedoch nur ein erster Schritt sein.
Weitere, insbesondere auch ein Transfer in andere Regionen Nordrhein-Westfalens, müssen folgen. Hier möchte das Projekt ansetzen.

Zielegruppen

  • Arbeitsvermittler/innen aus dem Arbeitgeberservice sowie aus der bewerberorientierten Vermittlung in den Jobcentern Nordrhein-Westfalens
  • Berater/innen der Potentialberatungsstellen in den 16 NRW-Regionen
  • freie Berater/innen, die kleine und mittelständische Unternehmen in NRW mit Unterstützung des Förderinstruments Potentialberatung zur Sicherung und Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und zukunftsorientierter Beschäftigung beraten.

Ziele des Projekts

  • Verbreitung der entwickelten Handlungshilfen
  • Information und Hilfestellungen für Arbeitsvermittler/innen in nordrhein-westfälischen Jobcentern, die im Kontakt mit Betrieben (Arbeitgeberservice) und Kund/innen (bewerberorientierte Vermittler/innen) stehen
  • Information über die Ergebnisse der Projekte für Berater/innen der Potentialberatungsstellen in den 16 NRW-Regionen, damit sie sie bei Bedarf als Querschnittsthema in die Beratung von Unternehmen, die eine Potentialberatung beantragen, einfließen lassen können
  • Sensibilisierung von freien Beratern/innen, die im Rahmen der Potentialberatung tätig sind, für das Thema

Methodisches Vorgehen

  • Entwicklung einer branchenübergreifenden Handlungshilfe, Verbreitung dieser und der bereits entstandenen Handlungshilfen
  • Informationsveranstaltungen für Jobcenter
  • Informationsveranstaltungen für Potentialberatungsstellen
  • Entwicklung der Info-Materialen für die Arbeitsvermittler/innen in den Jobcentern
  • Abstimmung Aktivitäten zur Bewerbung und Durchführung der Transferaktivitäten mit MAIS und G.I.B. und fortlaufende Information
  • Auswertung und Ableitung von Empfehlungen

Projektpartner

Soziale Innovation GmbH

Projektlaufzeit

01.06.2016 – 28.02.2018

Förderung/Auftraggeber

Das Projekt wird durch das Land NRW (Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und aus Mitteln der Europäischen Union (ESF) gefördert.

foerderung minijob